| AS91.00-Z-0001-01B | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100°C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen und Prüfkupplung/Steckverbindung Airbag (AB) mit Gurtstraffer (X11/13) abziehen. | Gefahr! |
| Verletzungsgefahr
durch umherfliegende Teile bei unkontrolliertem Zünden von Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten bzw. durch Lagerung mit der Austrittsfläche der Airbag-Einheit nach unten. Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen - Ausgebaute Airbag-Einheiten stets mit Austrittsfläche nach oben lagern. - Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Prüf- und Montagearbeiten dürfen nur von sachkundig geschultem Personal erfolgen oder beaufsichtigt werden. - Airbag- oder Gurtstraffer-Einheit unmittelbar nach der Entnahme aus dem Lagerraum montieren. - Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten sind vor Funkenflug, offenem Feuer und Temperaturen > 100 °C zu schützen. - Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten nicht im Fahrgastraum transportieren; nur in Original-Ersatzteilverpackung im Laderaum des Fahrzeuges rutschsicher verstauen. - Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten nicht mit Fett, Öl oder Reinigungsmittel in Berührung bringen. |
- Systemprüfung nur mit den dafür zugelassenen Prüfgeräten (z. B. Hand-Held-Tester) im eingebauten Zustand ohne Insassen durchführen. - Erstanschluss einer Fremdstromquelle oder Batterie muss mit vorher eingeschalteter Zündung und ohne Insassen erfolgen. - Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die aus einer Höhe von mehr als 0,5 m heruntergefallen sind, müssen ersetzt werden - Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten müssen in der Originalverpackung über den bekannten Entsorgungsweg MeRSy (Firma Renz) zur sach- und umweltgerechten Verschrottung zugeführt werden.
- In allen Ländern außer sind zur sach- und umweltgerechten Verschrottung die jeweils dort gültigen entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Vor dem Beginn von Karosseriearbeiten oder nachträglichen Einbauten, Arbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten und Arbeiten an Bauteilen, die mit den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in Verbindung stehen oder einen Eingriff in deren |
| Stromkreis erfordern (z. B. beim Ausbau des Lenkrades):
- Zündschlüssel abziehen - Masseleitung der Batterie abschließen, isolieren. - Prüfkupplung/Steckverbindung Airbag (AB) mit Gurtstraffer abziehen. - Fremdstromquellen (z. B. Ladegerät) abschließen. - Bei Arbeiten im Innenraum oder bei Schweißarbeiten, Stecker vom Steuergerät abziehen. |